Mitglieder
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. Ein entsprechendes Verfahren zur Prüfung der notwendigen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft ist etabliert.
Ordentliche Mitglieder, die als Immobilienbewerter tätig sind, haben außerdem die Verpflichtung sich im Rahmen des vom Vorstand festgelegten Qualitätssicherungssystems weiterzubilden und dies auch gegenüber dem vor Vorstand ernannten Qualitätssicherungsbeauftragten nachzuweisen. Zu diesem Zweck werden auch eigene Weiterbildungsveranstaltungen organisiert.
Im Bewusstsein der hohen Verantwortung in der täglichen Arbeit, sind alle Mitglieder, die als Immobilienbewerter tätig sind verpflichtet, sich für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft einem Ethikkodex zu unterwerfen. Der diesbezügliche Nachweis erfolgt durch Unterfertigung des ARE Ethikkodex vor der Aufnahme.